Zum 15.01.2025 wurde die Elektronische Patientenakte in den Modellregionen aktiviert. In diesem Beitrag möchte ich die wichtigsten Punkte und Informationen für Sie zusammenfassen.
Die „neue“ ePA. ist wie der Name bereits sagt, eine elektronische Patientenakte. Diese wird 2025 für alle gesetzliche Versicherten automatisch aktiviert - auch für Kinder. Es ist somit eine sogenannte „Opt-Out“-Lösung, d.h. Sie müssen aktiv widersprechen falls Sie die elektronische Patientenakte nicht nutzen möchten. Dies ist bei den meisten Krankenkassen mit wenigen Klicks online möglich.
Die ePA soll wichtige medizinische Daten vor Arzt zu Arzt und auch zu anderen Gesundheitseinrichtungen tragen. Es soll nicht mehr wie vorher notwendig sein, einen Ordner mit alten Arztbriefen usw mit sich zu führen. Die Daten der Arztbriefe und der Verordnungen sollen künftig in der ePA für jeden Behandler leicht zugänglich sein. Dies ist eine super Idee, die die Qualität der Behandlung verbessern kann und gleichzeitig z.B. Doppeluntersuchungen oder die Verordnung von nicht kompatiblen Medikamenten vermeiden kann. Soweit die Theorie. Jetzt zur Praxis.
Zum aktuellen Zeitpunkt werden folgende Daten gespeichert:
Welche Daten kommen (noch) nicht in die ePA?
Wenn Sie ihre Karte oder die Karte ihres Kindes bei uns einlesen haben wir für die nächsten 90 Tage das Recht auf die elektronische Akte zuzugreifen. Wenn Sie ihre Karten in der Apotheke einlesen, darf diese für 3 Tage auf Ihre Daten zugreifen.
Weitere Informationen zu den Vorteilen, finden sie beim Bundesgesundheitsministerium:
Auch wenn wir als Praxis immer vorne dran mit der Einführung moderner Kommunikationswege und digitaler Hilfsmittel sind, möchte ich hier auf ein paar wesentliche Punkte hinweisen, die gegen einen unbedachten Einsatz der ePA sprechen:
Auf dem 36C3, dem vom Chaos Computer Club organisierten Kongress wurde in einem Vortrag nachgewiesen, dass es mit verhältnismäßig wenig Aufwand möglich ist auf die Daten der elektronischen Patientenakte zuzugreifen. So war es den Vortragenden unter anderem möglich auf die Akten der Versicherten zuzugreifen und den Inhalt im Klartext zu lesen.
Die Informationen des CCC finden sie hier:
https://www.ccc.de/en/updates/2024/ende-der-epa-experimente
Die für die elektronische Patientenakte verantwortliche Gematik sieht die Gefahr nicht so direkt gegeben und wiegelt ab:
Nach meiner persönlichen Einschätzung sind Gesundheitsdaten ein interessantes Ziel für „Hacker“, daher sehe ich das Risiko für einen Angriff als gegeben. In wie weit Sie ein Problem damit hätten wenn die Daten Ihrer elektronischen Patientenakte in fremde Hände kommen können nur Sie selbst beantworten.
Unser Berufsverband, der BVKJ weißt auf weitere Probleme der ePA hin und empfiehlt der Anlage zumindest bei den Kindern zu widersprechen. Neben der Datensicherheit führt er auch die Persönlichkeitsrechte der Kinder auf. So entscheiden aktuell die Eltern über die Anlage einer ePA die bis zum 16. Geburtstag von den Eltern verwaltet wird (so die TK). Laut Gesetzgebung können Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr selbst darüber entscheiden ob eine ePA angelegt wird und diese auch auf dem eigenen Smartphone führen.
Nicht geklärt ist die Frage bei getrennten Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht. Gar nicht so selten kommt es auch in unserer Praxis vor, dass nach dem Wochenende bei dem einen Elternteil, dass andere Elternteil kommt und behauptet das Kind habe von dem Wochenende diese und jene Beschwerden mitgebracht. Wie wird nun damit umgegangen. Können beide Eltern die Diagnose lesen.
Wie verhält es sich, wenn ich als Arzt das Gefühl habe, ich muss die Eltern-Kind-Beziehung genauer Beobachten? Schon beim ersten Mal, dokumentiere ich mir hier (mehr als Gedankenstütze) die Diagnose V.a. soziale Interaktionsstörung oder Ähnliches. Diese Diagnose steht künftig automatisch in der ePA.
Es sind also noch viele Fragen gerade im Bezug auf Kinder ungeklärt. Ich empfehle hier den Beitrag des BVKJ ausführlich zu lesen:
Weitere lesens- und hörenswerte Beiträge finden sie bei:
Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details.
Verweigern
OK